ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG (EULA) F▄R SOFTWARE DER PRODUKTFAMILIE "RIVA VX"
0.Grundlegendes
Dieser Softwarelizenzvertrag (im folgenden als EULA bezeichnet) ist eine Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer (als registrierter Anwender im eigenen Namen oder als registrierter Vertreter im Namen eines Unternehmens) und dem Lizenzgeber. Lizenzgeber ist die Firma Rothenberger & Partner, alleinig vertreten durch ihren Inhaber Robert Rothenberger. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die ▄berlassung von Riva-Software unabhΣngig davon, ob diese auf einem DatentrΣger oder zum Download bereitgestellt wird. Der Begriff Riva-Software umfasst dabei auch etwaige Aktualisierungen und/oder modifizierte Versionen der Riva-Software, die durch Rothenberger & Partner fⁿr Sie lizenziert werden. Lesen Sie diese Vereinbarung bitte sorgfΣltig durch. Wenn Sie den Bedingungen zustimmen, sind Sie berechtigt, die in dieser Vereinbarung lizenzierte Riva-Software zu benutzen. Wenn Sie den Bedingungen nicht zustimmen, k÷nnen Sie die Riva-Software nicht benutzen.Das EULA regelt auch die ▄berlassung von Software-Versionen zu Testzwecken, sogenannte Trial-Versionen und zur nicht kommerziellen Nutzung mit der Bezeichnung NC (non-comercial).
1. Dieses EULA rΣumt Ihnen die folgenden Rechte ein:
Der Lizenzgeber rΣumt dem Lizenznehmer das einfache, nicht ausschlie▀liche und nicht ⁿbertragbare Recht ein, Riva-Software zu den nachstehenden Bedingungen dauerhaft zu nutzen:
Hat der Lizenznehmer eine Einzelplatzlizenz erworben, ist er nicht berechtigt, die Riva-Software auf mehr als einer EDV-Anlage zu nutzen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Riva-Software auf jeder, ihm zur Verfⁿgung stehenden Hardware einzusetzen. Sofern er jedoch die Hardware wechselt, ist er verpflichtet, die bisher installierte Riva-Software zu deaktivieren von der bisher verwendeten Hardware zu l÷schen.
Sofern der Lizenznehmer nur Updates oder Upgrades zu einer bestehenden Ausgangsversion erworben hat, ist er zur Nutzung dieser Updates oder Upgrades nur fⁿr die Originalsoftware, berechtigt, wenn er diese besitzt und nutzt und Inhaber einer fⁿr die Originalsoftware gⁿltigen Lizenz ist.
Das Recht zur Nutzung der Riva-Software umfasst das Recht, die Riva-Software zu vervielfΣltigen, soweit dieses notwendig ist. Zu den notwendigen VervielfΣltigungen zΣhlt eine Kopie der Installationsdatei auf einen anderen DatentrΣger, z.B. auf die Festplatte, auf/in einen Massenspeicher, so wie das Laden der Riva-Software in den Arbeitsspeicher oder Cache.
Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Originalsoftware nach Ma▀gabe der Bedingungen dieses Absatzes an Dritte zu verΣu▀ern:
Die zulΣssige WeiterverΣu▀erung gegenⁿber Dritten setzt voraus, dass der Lizenznehmer dem Lizenzgeber vor VerΣu▀erung den Dritten benennt, der die Riva-Software und die Rechte zur Nutzung erwirbt.
Die WeiterverΣu▀erung ist nur zulΣssig, wenn dem Dritten gegenⁿber die OriginaldatentrΣger einschlie▀lich aller Kopien der Riva-Software, der Handbⁿcher und etwaigen schriftlichen und elektronischen Begleitmaterials, die Lizenzbriefe oder Lizenzverbriefungen auf DatentrΣgern oder elektronischen Bauteilen sowie die Updates und Upgrades und die Verbriefungen der an diesen Produkten bestehenden Lizenzen ⁿbergibt. Die WeiterverΣu▀erung kann nur mit einer vollstΣndigen ▄bertragung der Nutzungsrechte einhergehen. Eine teilweise ▄bertragung von Nutzungsrechten ist nicht gestattet.
Der Lizenznehmer ist in keiner Weise berechtigt, die Riva-Software an Dritte zu vermieten, zu verpachten oder zu verleihen. Er ist weiterhin nicht berechtigt, die Riva-Software zu bearbeiten oder anderweitige ─nderungen an der Riva-Software vorzunehmen.
Der Lizenznehmer ist zur VervielfΣltigung oder Rⁿckⁿbersetzung des Codes (Reverse-Engineering / Disassembling) oder der Codeform nicht berechtigt.
Sofern der Lizenznehmer keine Kopierlizenzen erworben hat, ist ihm nur die Erstellung einer Sicherungskopie gestattet, die deutlich zu kennzeichnen ist. Die Seriennummer, der Umstand, dass es sich um eine Sicherungskopie handelt, Datum des Erwerbs und Datum der Erstellung der Sicherungskopie sind zu vermerken.
Die als NC (non-commercial) gekennzeichnete und lizenzierte Software und die damit produzierten Module dⁿrfen kommerziell nicht genutzt werden. Diese Lizenz erlaubt nur eine rein private Nutzung, eine VerlΣngerung der Evaluationsphase und darf fⁿr keine anderen Zwecke eingesetzt werden.
Riva Software mit der Bezeichung "Encoder" kann kostenlos genutzt werden. Die Software darf nur durch Weitergabe des folgenden Links verbreitet werden: http://www.rivavx.de/index.php?id=414&L=0 Eine andere Verbreitung ist nicht zulΣssig, auch wenn diese kostenlos erfolgt.
Rothenberger & Partner bietet Ihnen m÷glicherweise Serviceleistungen in Verbindung mit Riva-Software ("Serviceleistungen"). Die Serviceleistungen k÷nnen entsprechend den Riva-Bestimmungen und -Programmen, die im Benutzerhandbuch, der "Online"-Dokumentation und/oder anderen von Riva zur Verfⁿgung gestellten Materialien beschrieben sind, genutzt werden. Jeder ergΣnzende Software-Code, der Ihnen als Teil der Serviceleistungen zur Verfⁿgung gestellt wird, wird als Bestandteil der Riva-Software betrachtet und unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen dieses EULAs. Rothenberger & Partner ist berechtigt, die technischen Daten, die Sie als Teil der Serviceleistungen zur Verfⁿgung stellen, fⁿr geschΣftliche Zwecke, einschlie▀lich der Produktunterstⁿtzung und -entwicklung, zu verwenden. Rothenberger & Partner verpflichtet sich, solche technischen Daten ausschlie▀lich anonym im Sinne des Datenschutzes zu verwenden.
Unbeschadet sonstiger Rechte ist Rothenberger & Partner berechtigt, dieses EULA zu kⁿndigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses EULAs versto▀en. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, sΣmtliche Kopien der Riva-Software und alle seine Komponenten zu vernichten, sowie alle aktiven Lizenzen zu deaktivieren.
2. Urheberrecht
Eigentum und Urheberrecht an Riva-Software (einschlie▀lich, aber nicht beschrΣnkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, und Text die derRiva-Software beigefⁿgt sind), den gedruckten Begleitmaterialien und jeder Kopie der Riva-Software liegen bei Rothenberger & Partner oder dessen Lieferanten. Riva-Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsbestimmungen geschⁿtzt. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, Riva-Software wie jedes andere durch das Urheberrecht geschⁿtzte Material zu behandeln, mit der Ausnahme, da▀ Sie berechtigt sind, Riva-Software auf einem einzelnen Computer zu installieren, vorausgesetzt, Sie bewahren das Original ausschlie▀lich fⁿr Sicherungs- und Archivierungszwecke auf. Sie sind nicht berechtigt, das die Riva-Software begleitende, gedruckte Material zu vervielfΣltigen.
3. Haftung
Jede Verwendung der Riva-Software erfolgt auf eigene Gefahr. Im gr÷▀tm÷glichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang ist Rothenberger & Partner oder dessen Lieferanten in keinem Fall haftbar fⁿr irgendwelche Folge, zufΣlligen, indirekten, speziellen oder anderen SchΣden, welcher Art auch immer. (Einschlie▀lich und ohne BeschrΣnkung SchΣden aus entgangenen Gewinn, GeschΣftsunterbrechung, Verlust von geschΣftlichen Informationen oder Verm÷gensschΣden, die aus der Verwendung der Riva-Software, oder der Tatsache, dass es nicht verwendet werden kann, oder aus zur Verfⁿgung gestellten oder nicht zur Verfⁿgung gestellten Support-Leistungen resultieren, selbst wenn Rothenberger & Partner auf die M÷glichkeit solcher SchΣden hingewiesen worden ist.
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